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Grundsatzentscheidung

Ein 39-jähriger Familienvater aus Paderborn hat vor dem Landessozialgericht Essen (Az: LSG NRW L 5 KR 80/09) erwirkt, dass seine Krankenkasse ihn mit einer computergesteuerten Knieprothese versorgen muss. Dem Vater zweier Kinder war nach einem Unfall der rechte Oberschenkel amputiert worden. Darüber hinaus ist seine linke Körperhälfte teilweise gelähmt. Die Krankenkasse bewilligte ihm zunächst nicht die neuste Technik. Seine Klage vor dem Sozialgericht Detmold scheiterte in erster Instanz.

In der Berufung am Donnerstag vor dem Landessozialgericht Essen hat der Gütersloher Rechtsanwalt Ralf Müller erneut eine Grundsatzentscheidung auf dem Gebiet der Hilfsmittelversorgung herbeigeführt: Die verklagte Krankenkasse erkannte den Anspruch des Klägers im Laufe der mündlichen Verhandlung an, so dass kein Urteil mehr gesprochen werden musste. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Das Gericht stellte in diesem Zusammenhang ausdrücklich klar, dass die rund 60.000 Euro teure Knieprothese nicht gegen das Gebot der sparsamen Mittelverwendung verstoße. Grund: Es gebe keine vergleichbare Prothese.

»Diese Grundsatzentscheidung ebnet hunderten Patienten in Deutschland den Weg, unabhängig von ihrer finanziellen Situation mit der technisch und medizinisch modernsten Prothesen-Lösung versorgt werden zu können«, kommentierte Ralf Müller, Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht, die gerichtliche Einigung.

Seit 2008 gibt es die computergesteuerte Prothese »PowerKnee« der Firma Össur. Beim Gehen wird der Prothesenträger sanft vorwärts bewegt. Auf Treppen und Schrägen hebt es den Prothesenträger aktiv auf die nächste Stufe. Dieses so genannte bionische System verringert die sonst bei Prothesenträgern übliche Sturzgefahr. Zudem ist ein Kräfte sparenderes Laufen möglich.

Bereits im September 2009 hatte Anwalt Ralf Müller eine bundesweit beachtete Grundsatzentscheidung zur Kostenübernahme für einen computergesteuerten Prothesenfuß erwirkt.

Weitere Fragen beantwortet: 


Ralf Müller
Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht

Strengerstraße 2

33330 Gütersloh

Telefon (05241) 9874-45
 
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