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Gütersloher #Fahrradmythen debunked
#Gütersloh, 1. November 2025
Ob im #Alltag, im #Straßenverkehr oder auf der #Radtour – rund ums #Fahrrad kursiert jede Menge #Halbwissen. Manche Regeln klingen logisch, andere sind längst veraltet oder schlicht falsch. Zeit, damit aufzuräumen! Hier kommen die größten Fahrrad Mythen – und was wirklich gilt.
Mythos 1: »Ist ein Radweg da, muss er auch benutzt werden«
Falsch – nur manchmal! #Radwege sind nicht automatisch benutzungspflichtig. Nur wenn sie mit einem blauen Schild (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet sind und sich in einem zumutbaren Zustand befinden (also zum Beispiel nicht zugeparkt, vereist oder gefährlich schmal), musst man sie benutzen. Andernfalls darf man legal auf der Fahrbahn fahren – auch wenn Autofahrer das manchmal anders sehen.
Mythos 2: »#Kinder dürfen immer auf dem #Gehweg radeln«
Jein. Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen wählen: #Gehweg oder Radweg/Fahrbahn. Ab 10 Jahren ist der Gehweg tabu – dann gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Tipp: Begleitende Erwachsene dürfen beim Gehwegfahren mit kleineren Kindern ausnahmsweise auch dort radeln (Paragraph 2, Absatz 5, Straßenverkehrsordnung).
Mythos 3: »Radfahrer dürfen sich an der Ampel nach vorne schlängeln«
Teilweise richtig. Ja, man darf vorsichtig an wartenden Autos vorbeifahren – aber nur rechts und nur, wenn genug Platz ist (mindestens 1 Meter Abstand) und man niemanden gefährdet. Und: Wenn eine eigene »#Aufstellfläche« für Radfahrer vor der Ampel markiert ist (grün oder mit Fahrradsymbol), darfst man sich dort einordnen.
Mythos 4: »Betrunken radeln hat keine Folgen«
Ganz falsch. Ab 0,3 Promille in Kombination mit Fahrfehlern oder einem #Unfall ist es strafbar. Ab 1,6 Promille gilt das als absolute #Fahruntüchtigkeit – das kann eine #MPU (»#Idiotentest«) und sogar den #Führerscheinentzug bedeuten. Also lieber: Helm auf, aber kein #Bier!
Mythos 5: »#Rennräder oder #Pedelecs dürfen immer auf der Fahrbahn fahren«
Nicht automatisch. Auch für schnelle Räder gilt: Wenn ein Radweg mit blauem Schild vorhanden und benutzbar ist, muss man ihn nehmen. Nur S Pedelecs (bis 45 Kilometer pro Stunde, versicherungspflichtig) zählen als #Kleinkrafträder – die gehören sowieso auf die Fahrbahn.
Mythos 6: »Radfahrer müssen immer am rechten Fahrbahnrand fahren«
Nein. Sie müssen rechts fahren, aber nicht am Rand. Ein Sicherheitsabstand von etwa 1 Meter zu parkenden Autos ist Pflicht – Stichwort »#Dooring«.
Mythos 7: »Radfahrer brauchen keine Klingel oder Beleuchtung, wenn sie vorsichtig fahren«
Doch! Laut Straßenverkehrsordnung sind eine funktionierende Klingel, Front und Rücklicht sowie Reflektoren vorgeschrieben. Fehlt etwas, droht ein Bußgeld.
Mythos 8: »Freihändig fahren ist erlaubt, wenn man’s kann«
Nein. Nur wenn man beide Hände jederzeit wieder ans Lenkrad nehmen kann, wäre es theoretisch erlaubt – praktisch ist es aber ein Verstoß gegen Paragraph 23 Straßenverkehrsordnung und kostet Geld.
Mythos 9: »Radfahrer müssen beim #Abbiegen nicht #blinken«
Doch – natürlich nicht mit dem #Blinker, sondern per #Handzeichen. Wer abbiegt oder die Spur wechselt, muss deutlich anzeigen, wohin die Fahrt geht.
Mythos 10: »Der Abschnitt zwischen der ›Musikgalerie am Dreiecksplatz‹ und dem Hörgeräteladen an der Ecke Königstraße und Münsterstraße Gütersloh ist ein Radweg«
Nein. Der Abschnitt ist kein #Radweg, auch wenn der farbahnnahe Teil des Bürgersteigs so wirken mag. Der #Bürgersteig ist nicht als gemeinsamer Gehweg und Radweg gekennzeichnet, der vermeintliche Radweg ist durch nichts gekennzeichnet, es wirkt lediglich so, weil die #Laternen (#Latüchen) von der Fahrbahn entfernt stehen und einen visuellen »Korridor« erzeugen.
Mythos 11: »#Radfahrer haben an #Fußgängerüberwegen (»#Zebrastreifen«) #Vorrang«
Nein, haben sie nicht. Sie dürfen zwar gegebenenfalls hinüberfahren, haben aber keinen Vorrang. Nur, wenn sie absteigen und das #Fahrrad schieben. Ob #Kinder, die auf dem Gehweg radfahren müssen oder dürfen, an Zebrastreifen Vorrang haben, ist nicht eindeutig geregelt.
#Fahrradfahren macht Spaß, ist gesund und nachhaltig – aber nur, wenn man die Regeln kennt. Viele Mythen stammen noch aus Zeiten, als Radfahrer im #Straßenverkehr eher geduldet als willkommen waren. Heute gilt: Gleiche Rechte, gleiche Pflichten – und ein bisschen Rücksicht von allen Seiten.
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