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#RBB Exklusiv: Experte – Vergabepraxis der Waldbühne könnte gegen Haushaltsrecht verstoßen
#Berlin, 14. Oktober 2025
Nach Einschätzung eines Experten für Verwaltungsrecht könnte der #Berliner #Senat bei der Verpachtung der #Waldbühne in den vergangenen Jahren gegen geltendes #Haushaltsrecht verstoßen haben.
Seit 2009 verpachtet Berlin die überregional bekannte Waldbühne am Berliner Olympiastadion an den Live Entertainment Konzern Eventim. Seither wurde der Vertrag nicht mehr ausgeschrieben, sondern immer wieder verlängert. Diese Praxis hat das Kammergericht 2015 bestätigt.
Im #Landeshaushalt müsse aber darauf geachtet werden, stets die wirtschaftlich beste Lösung zu finden, sagt der Jurist Klaus Martin Groth rbb24 Recherche. »Im Haushaltsrecht steht eindeutig auch für Pachtverträge, es muss der volle Wert vereinbart werden.« Den vollen Wert, also das wirtschaftlichste Angebot, müsse Berlin aber in Form einer Markterkundung oder Ausschreibung ermitteln. Nur so ließe sich feststellen, ob mit der Verpachtung der Waldbühne höhere Erträge erzielt werden können.
Auf Anfrage von RBB 24 #Recherche gibt die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport an, derzeit für die Zeit ab 2027 »die in Betracht kommenden Vertragsoptionen und Betriebsoptionen« zu prüfen. »Die Prüfung orientiert sich maßgeblich an wirtschaftlichen und stadtpolitischen Erwägungen.« Aus mehreren Antworten der Senatsverwaltung auf parlamentarische Anfragen der Grünen geht hervor, dass diese Prüfung seit Sommer 2024 andauert.
Die Verpachtung an den Konzern Eventim ist in der Berliner #Musikbranche umstritten. #Kritiker werfen dem Unternehmen vor, für überteuerte Ticketpreise verantwortlich zu sein und seine marktbeherrschende Stellung als Veranstalter, #Ticketing Unternehmen und Betreiber von diversen Veranstaltungsorten auszunutzen.
Den Vorwurf, eine marktbeherrschende Stellung zu haben, weist #Eventim auf Anfrage von RBB 24 Recherche zurück und verweist auf eine steigende Zahl in Deutschland aktiver Ticketing Anbieter. Regelmäßig werde das Unternehmen dahingehend »ohne Beanstandung« überprüft, schreibt ein Unternehmenssprecher. »Es besteht weder im Gesamtmarkt noch in den Teilmärkten eine marktbeherrschende Stellung.«
Mit einer Ausschreibung könnte das Land nach Ansicht des Juristen Groth auch auf die Vertragsbedingungen für Veranstalter und Künstler Einfluss nehmen, die in der Waldbühne auftreten. Vergaberechtlich sei es auch möglich, die Waldbühne über ein landeseigenes Unternehmen selbst zu betreiben.
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