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Dritter Öffentlicher Brief an die #Bürgerstiftung #Gütersloh
#Gütersloh, 31. Juli 2025
Sehr geehrte Damen und Herren der Bürgerstiftung,
auch nach Ablauf mehrerer Wochen liegt mir von Ihrer Seite keinerlei Reaktion vor. Weder ein inhaltlicher Kommentar, noch ein Gesprächsangebot oder eine formelle Stellungnahme. Das ist zu respektieren – aber es ist auch ein deutliches Signal.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sich dafür entscheiden, auf eine kritische Rückmeldung öffentlich und intern nicht einzugehen. Dass Sie in einer sensiblen Situation, in der es nicht zuletzt um Kommunikationsverantwortung und Respekt geht, keinerlei Ausdruck des Bedauerns, keine #Klärung und auch keinen #Dialog anbieten – weder mir noch der Öffentlichkeit gegenüber. Stattdessen Schweigen.
In Anbetracht Ihrer Rolle als gemeinnützige Stiftung mit bürgerschaftlichem Anspruch ist dies ein Vorgang, der Fragen aufwirft. Es scheint, als sehe man sich inzwischen in einer Position, in der man Kritik nicht mehr ernst nehmen muss – selbst dann nicht, wenn sie faktenbasiert, nachweisbar und im Rahmen des Presserechts formuliert ist.
Eine »Entschuldigung« habe ich nicht erwartet, und ich halte auch wenig von symbolischen Gesten. Eine Schuld, wenn sie besteht, kann nicht durch Worte verschwinden – wohl aber durch Haltung, Einsicht und aktives Bemühen um Ausgleich. Dazu wäre es nie zu spät gewesen.
Dass ich in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig und wohlwollend über Ihre Stiftung berichtet habe, scheint in diesem Zusammenhang keine Rolle mehr zu spielen. Dass ich Gründer und Vorstand einer eigenen Kulturstiftung bin, wird ebenfalls ignoriert. Dass eine ehrenamtlich agierende Journalistin in Ihrer Einrichtung sich dazu entschlossen hat, mich öffentlich herabzuwürdigen – darüber verliert man offenbar kein Wort.
Ich bin enttäuscht, dass sich ausgerechnet eine Bürgerstiftung, die in besonderer Weise auf Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein angewiesen ist, an bestimmten lokalen Narrativen beteiligt oder diese zumindest durch Passivität befeuert. Ein solches Verhalten steht im Widerspruch zu dem, was man nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) im gesellschaftlichen Umgang erwarten darf – gerade im gemeinwohlorientierten Raum.
Ich habe meine Position dargelegt, öffentlich wie privat. Wenn es Ihr Weg ist, darauf dauerhaft nicht zu reagieren, ist das Ihre Entscheidung. Ich respektiere sie – und ziehe die Konsequenzen daraus.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schröter
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