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Abo ohne Zustimmung: Ärger mit ungewollten Verträgen – #Verbraucherzentrale mahnt »#klarmobil« ab
#Hannover, 28. Juli 2025
Die Verbraucherzentrale #Niedersachsen hat den Telekommunikationsanbieter »klarmobil« wegen irreführender Telefonwerbung und untergeschobener Verträge abgemahnt. Auslöser war der Fall eines Verbrauchers, dem ohne #Zustimmung #kostenpflichtige #Dienste in Rechnung gestellt wurden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was Betroffene tun können.
»Immer wieder versuchen Telekommunikationsanbieter, ihren #Kunden am Telefon Verträge oder Angebote unterzuschieben«, sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dabei sei ein häufig wiederkehrendes Muster erkennbar: »Verbraucher erhalten #Werbeanrufe mit vermeintlich verlockenden Angeboten und willigen ein, dass ihnen Infomaterialien zugesendet werden. Später bemerken sie bei einem Blick auf die Rechnung, dass bereits ein Abo läuft, das sie nie abgeschlossen haben.«
Informationen gefordert, Vertrag bekommen
Im vorliegenden Fall hat »klarmobil« einem niedersächsischen Verbraucher am Telefon Zusatzprodukte zu seinem #Mobilfunkvertrag angeboten: ein #Abo einer #Hörbuch #App sowie einen #Virenschutz. Die Informationen zum Angebot sollte er per E Mail bekommen und sich im Anschluss für oder gegen ein Abo entscheiden. Entgegen den Aussagen am #Telefon erhielt er jedoch vom selben Tag eine Auftragsbestätigung im Online Kundenpostfach, in der »klarmobil« von einem abgeschlossenen #Vertrag ausging. Nach Ablauf eines kostenlosen Probezeitraums wurden monatliche Entgelte von 9,99 Euro abgebucht – für Dienste, die der Betroffene gar nicht bestellt hatte. Dieses Verhalten hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen abgemahnt.
Irreführende Kommunikation ist verboten
Rechtsexpertin Jana von Bibra erklärt: »Wirksam ist ein Vertrag erst, wenn ein Angebot explizit angenommen wird – und dafür sollten sich Verbraucher immer Zeit nehmen, schriftliche Informationen anfordern, diese in Ruhe lesen und dann entscheiden. Anbieter dürfen ihre Kunden nicht durch irreführende Kommunikation in unerwünschte Verträge oder gar zur Zahlung nicht bestellter Produkte drängen.«
#Hilfe für #Betroffene
Wer den Verdacht hat, ebenfalls in einem unerwünschten Vertrag zu stecken, kann sich kostenfrei von der Verbraucherzentrale Niedersachsen beraten lassen – vor Ort, telefonisch und per Video. Zudem steht ein Musterbrief zur Verfügung, mit dem sich Betroffene gegen solche Verträge wehren können.
Auch ungewünschte Werbeanrufe müssen #Verbraucher nicht einfach so hinnehmen. Ein #Anbieter darf seine #Kunden nur zu Werbezwecken anrufen, wenn sie zugestimmt haben. Diese Einwilligung können sie jederzeit widerrufen. Auch dafür bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein kostenfreies Musterschreiben an.
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