PETA Aktion vor dem Reichstag. Foto: PETA Deutschland, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
»Kein Recht auf Mord!« – PETA beerdigt Tierschutzgesetz
#Berlin, #Rheda #Wiedenbrück, #Bakum, #Stuttgart, 8. Juli 2025
Wenn #Tierschutz nur ein #Lippenbekenntnis ist: Heute hat die Tierrechtsorganisation #PETA vor dem #Reichstag in Berlin demonstriert. Schwarz gekleidete Aktivisten, zum Teil mit Tiermasken, haben sich um einen Holzsarg versammelt und um das Tierschutzgesetz getrauert. Der Anlass für die Aktion: PETA hatte im März dieses Jahres die Verantwortlichen von drei der größten Schlachtbetriebe Deutschlands wegen millionenfacher ungerechtfertigter Tiertötungen angezeigt. PETAs Rechtsexperten bezogen sich hierbei auf den »vernünftigen Grund« im Tierschutzgesetz, ohne den kein Tier getötet werden darf. Dieser liegt laut PETA beim Töten von Tieren zu Nahrungszwecken nicht vor. Unter anderem angezeigt wurden der #Schlachthof der #Premium #Food #Group (vormals Tönnies) in Rheda Wiedenbrück und der Schlachthof der Westfleisch SCE mbH in Bakum. Nun haben die zuständigen Staatsanwaltschaften in Bielefeld und Oldenburg die Ermittlungen eingestellt, ohne sich ernsthaft mit der Argumentation der Tierrechtsorganisation auseinanderzusetzen. PETA hat in beiden Fällen bereits Beschwerde eingelegt. Weitere Strafanzeigen werden folgen. Darüber hinaus fordert PETA Grundrechte für Tiere, da diese durch das Tierschutzgesetz offenkundig nicht vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden.
»Nur wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, erlaubt das Tierschutzgesetz ausnahmsweise das Töten eines Tiers. Ein solcher ist jedoch nicht gegeben, wenn man Tiere umbringt, obwohl man sich ebenso fleischlos ernähren kann«, so Krishna Singh, Justiziar und Leiter der Rechtsabteilung bei PETA. »Wenn Staatsanwaltschaften uns mit leeren Floskeln abspeisen, anstatt Tierschutzstraftaten zu verfolgen, dann ist das Tierschutzgesetz ein bloßes Lippenbekenntnis ohne praktische Konsequenzen. Wir aber werden unnachgiebig bleiben, bis der Gerechtigkeit Genüge getan ist. Wir haben nicht nur Beschwerden gegen die Verfahrenseinstellungen eingelegt, sondern werden auch Anzeigen gegen weitere Schlachthofbetreiber erstatten. Jetzt erst recht!«
Kein Recht auf Mord: PETAs Kampagne gegen ungerechtfertigte Tiertötungen
Laut dem Tierschutzgesetz ist das Töten von Wirbeltieren eine Straftat – es sei denn, es gibt einen vernünftigen Grund dafür. Was als solcher gelten kann, muss jedoch von den Gerichten interpretiert werden. In Deutschland werden jährlich rund 2,8 Milliarden #Landtiere und #Wassertiere für den menschlichen Konsum getötet. Kann der ungebremste Fleischkonsum ein vernünftiger Grund dafür sein? PETA sagt Nein. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den rechtlichen Gegebenheiten hat PETA im März 2025, unterstützt durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Günther, Strafanzeigen erstattet. Angezeigt wegen millionenfacher ungerechtfertigter Tiertötungen wurden die im Tötungsprozess verantwortlichen Personen bei drei der größten Schlachthöfe Deutschlands: Neben den Betrieben, die zu der Premium Food Group (vormals Tönnies) und Westfleisch SCE mbH gehören, wurde ein Schlachthof von VION N. V. (Vion Food Group) in Waldkraiburg gemeldet.
Rechtliche Hintergründe: PETAs Argumentation
Paragraph 17, Nummer 1, des Tierschutzgesetzes besagt: »Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.« Die Vorschrift stellt also ein »Regel Ausnahme Prinzip« auf. Eine Tiertötung kann nur gerechtfertigt sein, wenn die verantwortliche Person einen »vernünftigen Grund« für ihre Handlung hat. Einen »vernünftigen Grund« kann man im Einzelfall nur bejahen, wenn dieser gewichtig genug ist, um das Überlebensinteresse des Tieres zu überwiegen. Sogenannte Gewichtigkeit beziehungsweise Triftigkeit ist eine von mehreren notwendigen Voraussetzungen für das Vorliegen eines vernünftigen Grundes. Menschen brauchen jedoch keine anderen Tiere, um ihr Überleben zu sichern – sie können sich allein über pflanzliche Nahrungsquellen gesund ernähren. Die Abwägung also pauschal zu Lasten der Tiere ausfallen zu lassen, ist damit falsch. Das Vorliegen eines »triftigen« oder »gewichtigen« Grundes ist bereits zu verneinen. Dieser Mangel reicht für eine #Strafbarkeit aus. In PETAs Strafanzeigen werden die übrigen Voraussetzungen des »vernünftigen Grundes« dennoch geprüft. Der Anzeigentext zeigt, dass die vorgenommenen einzelnen Tötungen, aber auch deren Umstände und weitere Folgen (Umweltfolgen und Klimafolgen) nicht mit dem Rechtfertigungsgrund »vernünftiger Grund« in Einklang zu bringen sind.
Zur #Einstellungsverfügung der #Staatsanwaltschaft Bielefeld
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von Tönnies/Premium Food Group mit Verfügung vom 25. Mai 2025 eingestellt. Begründung: Die in dem #Schlachtbetrieb vorgenommenen Tiertötungen folgen ausweislich der amtlichen Schlachtgenehmigung den europarechtlichen Tierschutzvorschriften und der deutschen Tierschutzschlachtverordnung. Aufgrund dieses unterstellten rechtskonformen Verhaltens sei nicht von einer Strafbarkeit auszugehen.
Gegen diese Entscheidung hat PETA Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingelegt. Denn die Staatsanwaltschaft verkennt, dass die europarechtlichen und innerstaatlichen Regelungen zum »Wie« einer Schlachtung keine rechtfertigende Aussage über ein »Ob« der Schlachtung treffen können. Eine rechtswidrige Schlachtung wird durch Einhalten der »Formvorschriften« nicht rechtmäßig. Erst nachdem das Vorliegen eines vernünftigen Grundes überhaupt festgestellt wurde, kann es in einem zweiten Schritt um das »Wie« der Tötungsmaßnahme gehen. Doch mit PETAs weitergehenden rechtlichen Argumentation hat sich die Staatsanwaltschaft inhaltlich nicht auseinandergesetzt.
Zur Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Oldenburg
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von Westfleisch SCE mbH mit Verfügung vom 5. Juni 2025 eingestellt. Die Begründung lautet, die »ordnungsgemäße Tötung von Tieren in Schlachthöfen zur #Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr« sei zulässig, »weil sie den Erhaltungsinteressen der Menschen dient«.
Wie in PETAs Strafanzeige dargelegt, wird mit der heutigen Fleischproduktion lediglich die Lust auf einen Gaumenkitzel befriedigt. Gesundheitlich notwendig ist die #Ernährung mit #Fleisch nicht – im Gegenteil. Außerdem verkennt die Staatsanwaltschaft die Bedeutung des vernünftigen Grundes in der Rechtsgüterabwägung im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes: Die Fleischproduktion verursacht nämlich neben dem Tod der Tiere zusätzlich massive Umweltschäden und Klimaschäden. PETA hat Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg eingelegt.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen #Speziesismus ein – eine Form von #Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Eine Zusammenfassung von PETAs Strafanzeigen gibt es online.
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