Skandal in Pariser Gastroszene – Restaurants täuschen Gäste., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Frankreich: Regeln für Weinkarten verschärft
#Zürich, 5. Juni 2025
Die #Zeitung »Le #Parisien« deckte vor einigen Wochen auf: Viele Restaurants in Paris täuschen ihre Kunden, indem sie ihnen andere, billigere #Weine servieren als die, die auf der Karte stehen. Nun hat sich das französische #Wirtschaftsministerium eingeschaltet.
Die französische #Tageszeitung hatte zahlreiche Restaurants in der Hauptstadt untersucht. Dafür hatte sie #Sommeliers in# Restaurants geschickt, die sich als Touristen ausgaben, und zudem anonym mit Mitarbeitern gesprochen. Dabei kam heraus, dass es in vielen Lokalen, insbesondere in touristischen Gegenden, gängige Praxis ist, den vom Kunden bestellten Wein durch einen anderen, günstigeren zu ersetzen.
Reste werden zum »Happy Hour« #Wein
»Umfüllen« werde dieses Vorgehen intern genannt, räumte etwa eine Frau, die nach eigenen Angaben seit 30 Jahren in der Pariser #Gastronomie arbeitet, der Zeitung gegenüber ein: »Es kommt vor, dass ich für die Happy Hour Weinreste in eine Flasche zusammen fülle, oder #Bardolino durch #Chianti ersetze, der viel billiger, aber geschmacklich überhaupt nicht dasselbe ist. Oder sogar Beaujolais, den manche Chefs in großen Mengen kaufen, als Côtes-du-Rhône ausgebe.«
»Abgesehen von den Stammgästen wurden alle anderen Gäste betrogen.«
Wer als #Tourist erkennbar ist, wird betrogen
Ein anderer ehemaliger #Kellner, der in einer #Brasserie in #Montmartre gearbeitet hatte, gab zu: »Abgesehen von den Stammgästen wurden alle anderen Gäste betrogen. Wenn ich amerikanische Touristen auf der Terrasse sah, wusste ich, dass sie über den Tisch gezogen werden würden.«
#Transparenz zum Schutz der #Verbraucher
Daraufhin hat nun die Generaldirektion für #Wettbewerb, #Verbraucherschutz und #Betrugsbekämpfung (»Dgccrf«) des französischen Wirtschaftsministeriums ihre Leitlinien zum Erstellen von Weinkarten verschärft. Diese erfordere »Strenge, Präzision und transparente Kommunikation zum Schutz der Verbraucher und des önologischen Erbes.«
Angaben müssen überprüfbar sein
Jede #Weinkarte muss wesentliche Informationen enthalten, besagen die Leitlinien, darunter die Verkaufsbezeichnung: Es muss die #AOP (geschützte Ursprungsbezeichnung), die #IGP (geschützte geografische Angabe) oder, die allgemeine Herkunftsbezeichnung wie »Vin de France« angegeben werden. Darüber hinaus muss die Menge angegeben sein, der Preis einschliesslich Steuern und Service, sowie Allergene. Optional sind demnach Angaben zu #Farbe, #Alkoholgehalt, #Rebsorte, #Hersteller, #Jahrgang, #Auszeichnungen und biologischer Herstellungsmethode, »sofern diese überprüft werden können und nicht irreführend sind.«
Nur »Vin du #Languedoc« reicht nicht
Weine mit AOP oder IGP müssen die vollständige Bezeichnung tragen, wie »AOP #Bordeaux« oder »IGP Pays d’Oc«, beziehungsweise die ausländischen Äquivalente wie #DOC oder #DOCG für italienische Weine. Weine ohne geografische Angabe müssen das Herkunftsland deutlich angeben, »wobei mehrdeutige Bezeichnungen wie ›Vin du Languedoc‹ zu vermeiden sind.« Überdies muss die Weinkarte innerhalb und ausserhalb des Lokals sichtbar sein und während der Öffnungszeiten mindestens 5 #Flaschen pro angebotenem Wein vorgehalten werden. Mehr …
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