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Gütersloh: Grillen und offenes Feuer in Grünanlagen – bitte Vorsicht walten lassen!
#Gütersloh, 16. Mai 2025
Wenn die Temperaturen steigen und die Tage länger werden, dann wächst auch die Lust auf #Grillabende im Freien. Doch bei aller Frühsommerfreude bittet die Stadtverwaltung alle Bürger um besondere Vorsicht: Aktuell weist der #Deutsche #Wetterdienst sowohl im #Waldbrandgefahrenindex als auch im #Graslandfeuerindex die Stufe 3 – mittlere Gefahr – für das #Stadtgebiet aus, weil es in den vergangenen Wochen wenig geregnet hat. Damit steigt das Risiko für Brände in #Waldflächen und #Grünflächen.
Die Stadtverwaltung ruft deshalb alle Bürger jetzt und in den Sommermonaten eindringlich zur #Achtsamkeit auf: Offenes Feuer und das Grillen außerhalb der ausgewiesenen #Grillplätze (die es ausschließlich im #Mohns #Park gibt) sind in öffentlichen Anlagen grundsätzlich verboten (Ordnungsbehördliche Verordnung Paragraph 3, Absatz 3, Nummer 3). Verstöße können als #Ordnungswidrigkeit verfolgt werden und ein #Bußgeld nach sich ziehen.
Sollte der Index weiter steigen und Stufe 4 erreichen, behält sich die Stadtverwaltung vor, auch die bislang zugelassenen #Grillplätze vorübergehend zu sperren. Die Gütersloher werden darum gebeten, nur auf den ausgewiesenen #Grillplätzen im Mohns Park zu grillen, ansonsten in öffentlichen Anlagen auf offenes #Feuer zu verzichten und achtsam zu sein mit glimmenden Gegenständen, besonders im Bereich von #Wald und #Wiesen.
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