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#Verbraucherzentrale #NRW beantragt einstweilige Verfügung gegen #Meta
#Düsseldorf, 12. Mai 2025
Mitte April 2025 hat Meta Platforms Ireland Limited (»Meta«) angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichte Beiträge europäischer Nutzer für KI Trainingszwecke zu verwenden. Meta stützt sich dabei gegenüber den Nutzern auf ein »berechtigtes Interesse« und verwendet die Daten, sofern die Kunden nicht aktiv widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens und verschärft ihren Kurs gegen Meta: Nachdem Meta auch nach einer Abmahnung nicht bereit war von den Plänen abzurücken, folgt nun der Gang vor das Oberlandesgericht Köln.
»Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist«, erklärt Christine Steffen, Juristin und Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW. »Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich – deshalb ist jetzt schnelles Handeln gefragt.«
Auch marktmächtige Anbieter müssen sich an die Regeln halten
»Unser #Ziel ist es nicht, die Entwicklung Künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolgt. Meta scheint seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen zu stellen. Doch Innovation braucht das Vertrauen der Gesellschaft, und das entsteht nur, wenn die Grundrechte gewahrt bleiben«, betont die Expertin. Dem juristischen Vorgehen der Verbraucherzentrale NRW hielt Meta öffentlich entgegen, dass auch andere Unternehmen so handeln würden. »Rechtmäßigkeit ergibt sich aber nicht aus der bloßen Gewohnheit von Branchenriesen wie Meta«, so Steffen weiter. »Wenn sich das Recht am Marktverhalten orientiert, verliert der Gesetzgeber seine ordnende Funktion. Verbraucher sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.«
Europäisches Datenschutzrecht im Fokus
Im Zentrum der Kritik steht nach wie vor die Berufung von Meta auf ein »berechtigtes Interesse«. Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist diese Begründung nicht tragfähig. »Die von Meta geplante Datenverarbeitung verstößt aus unserer Sicht gegen grundlegende Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Digital Markets Act«, erklärt Steffen. Besonders problematisch: Es sei nicht auszuschließen, dass auch sensible personenbezogene Daten etwa zur politischen #Meinung, #Gesundheit oder #Sexualität sowie Daten von Minderjährigen in das KI Training einfließen.
Nutzer müssen selbst aktiv werden
Auch wenn nun juristische Schritte eingeleitet wurden, ist es wichtig, dass Verbraucher nun selbst handeln: Wer nicht möchte, dass die eigenen Inhalte für KI Systeme verwendet werden, kann noch bis zum 27. Mai 2025 aktiv widersprechen. Eine Schritt für Schritt Anleitung dazu stellt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Website zur Verfügung.
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