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Spielst du gerne allein? Ubisoft beobachtet dich trotzdem!
Wien, 24. April 2025
#Noyb hat heute eine Beschwerde gegen den französischen Videospielentwickler und Publisher #Ubisoft (bekannt für »Assassins Creed«, »Far Cry«, »Prince of Persia«) eingereicht. Das Unternehmen zwingt seine Kunden, sich jedes Mal mit dem #Internet zu verbinden, wenn sie ein Einzelspieler Spiel starten wollen. Dies gilt selbst dann, wenn es keine einzige Online Funktion gibt. Auf diese Weise kann Ubisoft die Spielgewohnheiten der Betroffenen erfassen. Unter anderem sammelt das Unternehmen Daten darüber, wann man ein Spiel startet, wie lange man es spielt und wann man es beendet. Selbst nach ausdrücklicher Nachfrage durch den Beschwerdeführer lieferte Ubisoft keine Erklärung. Nach Artikel 6(1) #DSGVO dürfte es keine gültige Rechtsgrundlage für die willkürliche Erhebung solcher Daten geben.
Offline Spiele – mit Online Zwang. Die meisten Videospiele des französischen Entwicklers und Publishers Ubisoft sind auf ein Einzelspieler Erlebnis ausgerichtet. Zu den beliebtesten Angeboten in dieser Kategorie gehören zum Beispiel »Assassins Creed«, »Far Cry« und »Prince of Persia«. All diese Spiele können ohne Interaktion mit anderen Personen gespielt werden. Trotzdem werden PC Spieler gezwungen, sich mit dem Internet zu verbinden und sich bei einem Ubisoft Konto anzumelden, bevor sie ein gekauftes Spiel tatsächlich spielen können. Dies war auch beim Beschwerdeführer der Fall: Nachdem er das Ubisoft Spiel »Far Cry Primal« auf dem Online Marktplatz Steam gekauft hatte, versuchte er es offline zu starten – nur um festzustellen, dass dies gar nicht möglich ist. Stattdessen wurde er gezwungen, sich in ein Ubisoft Konto einzuloggen.
Joakim Söderberg, Datenschutzjurist bei Noyb: »Stell dir vor, der #Monopoly Mann säße an deinem Tisch und würde sich jedes Mal Notizen machen, wenn du ein Brettspiel spielen willst. Bei Videospielen ist das Realität. Oft ist es sogar egal, ob die Spiele offline oder online gespielt werden. So lange du eine aktive Internetverbindung hast, werden deine Daten gesammelt und ausgewertet.«
Heimliche Datenerfassung
Um mehr über Ubisofts Praktiken herauszufinden, stellte der Beschwerdeführer ein Auskunftsersuchen gemäß Artikel 15 DSGVO. Ubisoft antwortete mit Angaben wie einer eindeutigen Kennung für den Beschwerdeführer und Informationen darüber, wann er das Spiel gestartet hat, wie lange es gespielt wurde und wann es beendet wurde. Da er technisch versiert ist, untersuchte der Beschwerdeführer zusätzlich, welche Daten beim Spielen an Ubisoft übermittelt werden. Dabei stellte er fest, dass in einem Zeitraum von nur 10 Minuten 150 Mal eine Verbindung zu externen Servern hergestellt wurde. Zu den Datenempfängern gehören Google, Amazon und das US Softwareunternehmen Datadog.
Ein Katz und Maus Spiel für weitere Informationen
Um mehr herauszufinden, wandte sich der Beschwerdeführer auch an den Kundendienst. Hier behauptete Ubisoft, dass es lediglich eine Eigentumsüberprüfung beim Start des Spiels durchführe. Für weitere Informationen wurde der Beschwerdeführer an die Endbenutzer Lizenzvereinbarung (EULA) und die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens verwiesen. Dort bestätigte Ubisoft, dass es persönliche Daten sammelt, »um Ihnen ein besseres Spielerlebnis zu bieten«, dass es »Analysetools von Drittanbietern« verwendet, «um Informationen über Ihre Spielgewohnheiten und die Nutzung des Produkts durch andere Nutzer zu sammeln« und dass es »Spieldaten« sowie »Anmeldedaten und Browsingdaten« sammelt.
Nicht notwendig – und damit rechtswidrig
Der Beschwerdeführer hat jedoch nie in diese Verarbeitung eingewilligt. Gemäß Artikel 6(1) DSGVO bedeutet dies, dass die Verarbeitung notwendig sein muss, um rechtmäßig zu sein. Das ist beim Beschwerdeführer nicht der Fall. Er hat das Spiel auf Steam gekauft, womit der Besitz bereits bestätigt wurde. Aber nicht nur das: Ubisoft bietet sogar eine (versteckte) Option an, das Spiel offline zu starten – was zeigt, dass die Verarbeitung persönlicher Daten als Standardeinstellung nicht wirklich notwendig ist. Und selbst wenn dies der Fall wäre, würde es noch immer nicht die Datenerfassung während des Spielens erklären. Wenn Ubisoft Daten zur Verbesserung des Spiels benötigt, kann es die Betroffenen einfach um ihre Einwilligung bitten. Das Unternehmen könnte Spieler auch fragen, ob sie einzelne Fehlerberichte teilen wollen. Dass der PC von Betroffenen standardmäßig ständig Berichte sendet, dürfte jedoch nicht legal sein.
Lisa Steinfeld, Datenschutzjuristin bei Noyb: »#Videospiele sind teuer – aber das hält Unternehmen wie Ubisoft nicht davon ab, ihre Kunden zu zwingen, #Offline #Spiele unnötigerweise online zu spielen. Das Vorgehen von Ubisoft ist eindeutig rechtswidrig und muss gestoppt werden.«
Beschwerde in Österreich eingebracht
Noyb hat daher eine DSGVO Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht. Mit der Verarbeitung persönlicher Daten ohne gültige Rechtsgrundlage hat Ubisoft gegen Artikel 6(1) DSGVO verstoßen. Wir fordern Ubisoft deshalb auf, alle persönlichen Daten des Beschwerdeführers zu löschen und die weitere rechtswidrige Verarbeitung einzustellen. Zu guter Letzt schlagen wir der Behörde außerdem die Verhängung einer Strafe vor. Ausgehend von Ubisofts Jahresumsatz in Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro könnte die Datenschutzbehörde eine administrative Strafe von bis zu 92 Millionen Euro verhängen.
Noyb, European Center for Digital Rights, mehr …
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www.noyb.eu
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