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Freistellungsauftrag beim Vermögensaufbau: So nutzt du ihn richtig
Wer #Vermögen aufbaut, möchte natürlich, dass davon am Ende auch möglichst viel bleibt. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – alles schön und gut, aber eben nur dann, wenn nicht ein zu großer Teil davon direkt ans #Finanzamt geht.
Genau hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel. Viele nutzen ihn, manche vergessen ihn – und verschenken dadurch jedes Jahr bares Geld.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was ein Freistellungsauftrag eigentlich ist, warum er gerade beim langfristigen Vermögensaufbau so wichtig ist – und wie Sie ihn optimal einsetzen.
Was ist ein Freistellungsauftrag überhaupt?
Kurz gesagt: Mit einem Freistellungsauftrag sagen Sie Ihrer Bank, dass sie bestimmte Kapitalerträge steuerfrei lassen soll – bis zu einem festgelegten Freibetrag. Aktuell (Stand 2025) liegt dieser Sparerpauschbetrag bei 1.000 Euro pro Person, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 2.000 Euro.
Solange Ihre Kapitalerträge unterhalb dieser Grenze bleiben, müssen Sie darauf keine Abgeltungsteuer zahlen – also auch keinen Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer. Die Bank führt dann keine Steuern ans Finanzamt ab. Sie erhalten Ihre Erträge also brutto für netto ausgezahlt.
Klingt einfach? Ist es auch. Aber nur, wenn Sie den Freistellungsauftrag rechtzeitig einrichten.
Warum ist der Freistellungsauftrag für den Vermögensaufbau so wichtig?
Beim langfristigen Investieren kommt oft einiges zusammen: Zinsen aus Tagesgeld, Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen aus Fonds, #ETF Gewinne. Auch wenn das auf den ersten Blick nach kleinen Beträgen aussieht – über die Jahre läppert sich das ordentlich.
Gerade zu Beginn Ihres Vermögensaufbaus ist der Freistellungsauftrag ein wirksames Werkzeug, um mehr Netto vom Brutto zu behalten – und damit schneller zu wachsen. Jeder Euro, der nicht unnötig an den Fiskus geht, arbeitet weiter für Sie.
Ein Beispiel
Sie erhalten Dividenden von insgesamt 800 Euro im Jahr. Haben Sie einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro gestellt, bleiben die 800 Euro komplett steuerfrei. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab – es bleiben nur rund 596 Euro übrig. Das sind fast 200 Euro Unterschied – Jahr für Jahr.
Wo stellen Sie den Freistellungsauftrag und worauf müssen Sie achten?
Den Freistellungsauftrag stellen Sie direkt bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker. Meist geht das online im Kundenportal, alternativ per Formular.
Wichtig: Sie können den Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen, aber insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Ehepaaren) freistellen.
Typische Aufteilung, wenn Sie mehrere Konten oder Depots haben …
500 Euro bei Ihrer Hauptbank (zum Beispiel wegen Tagesgeld oder Festgeld)
300 Euro bei Ihrem Depotanbieter (zum Beispiel für Dividenden aus ETFs oder Aktien)
200 Euro bei einer dritten Plattform (zum Beispiel bei Robo Advisorn oder Crowd Investing)
Sie können jederzeit anpassen – wichtig ist nur, dass Sie die Summe im Blick behalten. Wird der Freibetrag überschritten, zieht die Bank Steuern auf alles, was über den jeweiligen Anteil hinausgeht.
Und wenn Sie keinen Freistellungsauftrag stellen?
Dann führt die Bank bei jedem steuerpflichtigen Kapitalertrag automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer ans Finanzamt ab – auch wenn Sie noch weit unter dem Sparerpauschbetrag liegen.
Die gute Nachricht: Sie können sich das Geld über die Steuererklärung zurückholen. Aber das bedeutet Papierkram, Wartezeit und oft unnötigen Aufwand – den Sie mit einem kurzen Onlineauftrag leicht vermeiden können.
Wenn Sie ohnehin eine Steuererklärung machen (zum Beispiel wegen Vermietung, Selbstständigkeit oder Ehepartner), können Sie die Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben und sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Komfortabler ist es trotzdem, den Freistellungsauftrag von Anfang an korrekt zu nutzen.
Wie verändert sich das mit wachsendem Vermögen?
Je höher Ihre Kapitalerträge werden, desto wichtiger ist ein optimierter Umgang mit dem Sparerpauschbetrag. Wenn Sie langfristig Vermögen aufbauen – etwa durch thesaurierende ETFs, vermietete Immobilien oder Zinsprodukte – werden Sie früher oder später die Freibeträge überschreiten. Dann können Sie Folgendes tun:
Freistellungsauftrag regelmäßig prüfen und anpassen. Neue Depots? Höhere Dividenden? Dann auch den Auftrag entsprechend aufteilen.
Langfristig: Steueroptimierung über die Wahl der Anlageformen. Thesaurierende ETFs oder steuerlich begünstigte Modelle wie betriebliche Altersvorsorge können sinnvoll sein, weil sie Erträge aufschieben oder niedriger besteuern.
Bei Ehepaaren: Nutzen Sie die 2.000 Euro gemeinschaftlich. Auch wenn nur ein Partner investiert: Freistellungsaufträge lassen sich untereinander verteilen. Voraussetzung: gemeinsame Veranlagung.
Fazit: Klein, aber wirksam – der Freistellungsauftrag gehört zum Vermögensaufbau dazu
Der Freistellungsauftrag ist keine große Sache – aber er macht einen spürbaren Unterschied. Besonders wenn Sie planen, über Jahre hinweg Vermögen aufzubauen, gehört er zu den Grundlagen.
Wer ihn vergisst, verschenkt jedes Jahr bares Geld. Wer ihn nutzt, sorgt dafür, dass Kapitalerträge möglichst effizient arbeiten – für mehr Netto, mehr Wachstum, mehr Gelassenheit.
Sie möchten wissen, ob Sie Ihren Freistellungsauftrag optimal aufgeteilt haben? Dann schauen Sie in die Abrechnungen Ihrer Bank oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Manchmal reicht ein kurzer Blick, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden – und Ihrem Vermögensaufbau einen kleinen, aber wirkungsvollen Schub zu geben.
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