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Eventim darf Ticketversicherung nicht manipulativ aufdrängenZoom Button

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Eventim darf Ticketversicherung nicht manipulativ aufdrängen

#Eventim darf #Ticketversicherung nicht manipulativ aufdrängen

  • #Eventim bot Ticketkäufer während des Bestellens wiederholt und nachdrücklich eine kostenpflichtige Ticketversicherung an 
  • Um #Eintrittskarten ohne Ticketversicherung zu bestellen, mussten Kunden auf die Schaltfläche »Ich trage das volle #Risiko« klicken
  • #OLG #Bamberg: Schwelle zur unzulässigen Beeinflussung wurde überschritten

#Berlin, 1. April 2025  

Das Oberlandesgericht Bamberg hat dem Ticketanbieter Eventim untersagt, Käufern auf manipulative und irreführende Weise eine Ticketversicherung anzubieten. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) teilweise statt. Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kunden durch die Gestaltung der Webseite unzulässig zu beeinflussen, um sie zum Abschluss der Versicherung zu drängen.

»Viele Unternehmen gestalten ihre Webseiten derart manipulativ, dass Verbraucher zu Entscheidungen gedrängt werden, die sie sonst nicht treffen würden«, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin im Team Rechtsdurchsetzung des #VZBV. »Solche, auch als #Dark #Pattern #bezeichneten Designtricks sind in der EU durch den Digital Service Act verboten, aber im Netz immer noch ein ständiges Ärgernis. Wir werden auch weiterhin juristische Schritte gegen Anbieter prüfen, die manipulative Designs auf unzulässige Weise verwenden«

Ticketversicherung aufdringlich angepriesen

Wenn Verbraucher Tickets auf eventim.de bestellen wollten, sprang ihnen im Warenkorb das Angebot einer kostenpflichtigen Ticketversicherung ins Auge – farblich deutlich hervorgehoben. Wer sich ohne Auswahl der Versicherung weiter zur Kasse klickte, kam jedoch nicht direkt dorthin.

Stattdessen ploppte ein Fenster auf, in dem Eventim erneut und nachdrücklich den Abschluss der Ticketversicherung empfahl, »um Ärger und Frust über ein verpasstes Event« zu vermeiden. Erst nach einem Klick auf den Button »Ich trage das volle Risiko« konnten die Tickets ohne Ticketversicherung bestellt werden. Gegen diese Vorgehensweise hatte der VZBV Unterlassungsklage erhoben.

Verstoß gegen Manipulationsverbot

Das Oberlandesgericht Bamberg schloss sich der Auffassung des VZBV an, dass Eventim mit dem wiederholten Angebot der Ticketversicherung gegen den #Digital #Service #Act der Europäischen Union und damit zugleich gegen das Wettbewerbsrecht verstieß. Demnach dürfen Anbieter ihre Webseiten nicht so konzipieren, dass Nutzer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Entscheidungsfreiheit maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden.

Genau das hatte Eventim im Streitfall nach Überzeugung des Gerichts getan. Eventim nutze die wiederholte Anfrage und die visuelle Gestaltung der Webseite dazu, um Nutzer zum Abschluss der Ticketversicherung zu bewegen. Außerdem sei für die Ablehnung der Versicherung die Betätigung des Auswahlbuttons »Ich trage das volle Risiko« nötig. In der Zusammenschau sei damit die Schwelle zur unzulässigen Beeinflussung überschritten. Es werde ein Szenario aufgebaut, das Angst vor einem Totalverlust des Kaufpreises erzeuge und bedrohend wirke.

Darüber hinaus werde der Eindruck erweckt, das Geld für nicht versicherte Eintrittskarten sei auf jeden Fall verloren, wenn ein Besuch der Veranstaltung scheitert – auch bei einer Absage des Konzerts durch den Veranstalter. Das widerspreche der Rechtslage und sei daher irreführend, so das Gericht.

Erstangebot der Versicherung war zulässig

Das Gericht lehnte hingegen den Antrag des VZBV ab, Eventim auch das erstmalige Angebot der Versicherung im Warenkorb zu untersagen. Das Angebot werde zwar herausgehoben präsentiert und falle stärker ins Auge als der Text zum gewählten Ticket. Es sei aber ohne großen Aufwand erkennbar, dass die Versicherung optional und keineswegs zwingend für den Kauf des Tickets erforderlich sei. Die Entscheidungsfreiheit der Nutzer werde dadurch nicht maßgeblich beeinträchtigt. 

Urteil OLG Bamberg vom 5. Februar 2025 (Aktenzeichen 3 UKI 11/24 e), nicht rechtskräftig

So setzt der #VZBV #Verbraucherrecht durch

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Gemeinsam leiten sie mehr als 750 Verfahren pro Jahr ein. Mehr

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