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Stadtrat Gütersloh verabschiedet Haushalt 2025

Stadtrat Gütersloh verabschiedet Haushalt 2025

  • 415 Millionen Euro Aufwendungen – 20 Millionen Euro Defizit – Sparkurs bleibt bestehen

Gütersloh, 28. März 2025

Der Haushalt für das Jahr 2025 wurde in der Ratssitzung am Freitag, 28. März 2025, mit den Stimmen von #CDU, »Grünen«, #SPD und #BFGT beschlossen. Die Fraktionen von FDP und »AFD« sowie 2 fraktionslose Ratsmitglieder stimmten dagegen.

Den geplanten Aufwendungen von rund 415 Millionen Euro stehen Einnahmen in Höhe von etwa 395 Millionen Euro gegenüber. Das dadurch entstehende Defizit von 20 Millionen Euro kann durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden, wodurch diese jedoch weiter schrumpft. Da auch für die kommenden Jahre steigende Defizite und der Verbrauch der Finanzreserven prognostiziert werden, muss der bereits vor 2 Jahren eingeleitete #Sparkurs fortgeführt werden.

Der Haushaltsplan 2025 sieht Investitionen in Höhe von insgesamt 112 Millionen Euro vor. Schwerpunkte liegen dabei auf der Erweiterung und Ausstattung städtischer Schulen sowie des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums (ESG), Tiefbaumaßnahmen wie Straßenbauarbeiten und Kanalarbeiten sowie Investitionsfinanzierungen städtischer Beteiligungen. Zudem beinhaltet der Haushalt sinkende Abfallgebühren, eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform und eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze.

Dank des erfolgreichen Konsolidierungsprozesses im Jahr 2024, der in zahlreichen Sitzungen und Fachausschüssen intensiv beraten wurde, konnte der Haushalt 2025 ohne ein verpflichtendes Haushaltssicherungskonzept beschlossen werden.

Mit Blick auf die Zukunft bleibt eine strikte Haushaltsdisziplin unerlässlich, um der Stadt weiterhin finanzielle Spielräume zu sichern. Wie viele Kommunen in #NRW steht auch #Gütersloh vor der Herausforderung, Öffentliche Mittel effizient einzusetzen und Standards zu überdenken, um einer steigenden Verschuldung entgegenzuwirken.

Die neuen Hebesätze

  • Grundsteuer A 364 vom Hundert
  • Grundsteuer B 703 vom Hundert
  • Gewerbesteuer 463 vvom Hundert (zuvor 416 vom Hundert)

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