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#Standesamt Gütersloh bietet neue digitale Angebote: »Ehe online« – vom Bürgerportal direkt ins Trauzimmer
#Gütersloh, 18. März 2025
Ab sofort ist das EFA (»Einer für alle«) Leistungspaket »#Ehe #Online« des Standesamts #Gütersloh verfügbar. Damit erweitert die Stadtverwaltung ihren digitalen Bürgerservice. Folgende Angebote des Standesamtes stehen Bürgern ab sofort online zur Verfügung: Die #Anmeldung oder #Voranmeldung von Eheschließungen, so können Termine bereits digital vorbereitet werden. Personen, die im Ausland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis. Das kann jetzt – ohne persönliche Vorsprache – ebenfalls im Internet beantragt werden. Paare, die im Ausland geheiratet haben, können ihre Ehe in Deutschland nachbeurkunden. Die Beantragung ist durch das neue Angebot jetzt digital möglich. Auch Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden können einfach im Netz beim Standesamt beantragt, bestellt und bezahlt werden.
Mit Hilfe des neuen Onlinedienstes können die Anliegen schnell und unkompliziert an das Standesamt übermittelt werden und zusätzliche Behördengänge entfallen. Damit bieten die neuen digitalen Leistungen viele nutzerfreundliche Funktionen. Bürger können von ihrem #Smartphone oder #PC darauf zugreifen, erforderliche Unterlagen digital einreichen und Dokumente bequem während der Antragsstellung abfotografieren und in den Antrag hochladen. Die Überprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgt automatisch. Der neue Online Service steht im Bürgerportal Gütersloh zur Verfügung und kann direkt darüber genutzt werden unter www.buergerportal.guetersloh.de. Eine Schritt für Schritt Anleitung sowie weitere Informationen sind dort hinterlegt. Für weitere Unterstützung oder Informationen steht das Standesamt Gütersloh unter Telefon +495241823191 oder per E Mail an standesamt@guetersloh.de zur Verfügung. Mehr …
Derzeit digitalisieren Bund, Länder und Kommunen im ganzen Land die Verwaltung. Ganz zentral ist in diesem Vorhaben das Motto »Einer für Alle« oder kurz EFA. Jedes Bundesland ist aufgefordert, seine Leistungen so zu digitalisieren, dass andere Länder sie auch nutzen können und den Online Prozess nicht noch einmal selbst entwickeln müssen. Der digitale Aufenthaltstitel wurde beispielsweise vom Land #Brandenburg entwickelt und allen Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt. Durch das #Onlinezugangsgesetz (OZG), das #Bund, #Länder und #Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen, ist das arbeitsteilige und zeitsparende Vorgehen nach EFA besonders wichtig.
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