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Gütersloh: Hauptausschuss beschließt Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

Gütersloh: Hauptausschuss beschließt Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

  • Gütersloh folgt der Stadt Dortmund, die als erste Stadt in #NRW eine ähnliche #Verordnung erlassen hat

#Gütersloh, 17. März 2025

Gütersloh zieht Konsequenzen: Der Verkauf und die Abgabe von #Lachgas an Minderjährige werden verboten. Der Hauptausschuss hat einstimmig eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen, wonach auch aus Automaten kein Lachgas an unter 18 Jährige verkauft werden darf. Damit reagiert Gütersloh auf den steigenden Missbrauch des Gases unter Jugendlichen und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken. Der Rat der Stadt Gütersloh muss dem Beschluss noch zustimmen.

In den vergangenen Monaten wurde in Gütersloh, wie auch bundesweit, ein verstärkter Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel festgestellt. Vor allem junge Menschen nutzen das Gas. Die gesundheitlichen Risiken sind erheblich: Neben akuten Beschwerden wie #Sauerstoffmangel, #Ohnmacht und #Kreislaufproblemen kann langfristiger Konsum zu #Nervenschäden und weiteren schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen. Dieses Thema hat auch die Verwaltung beschäftigt.

Jährlich werden durch die #Stadtreinigung hunderte leere #Lachgaskartuschen auf öffentlichen Plätzen, Schulhöfen und in Parkanlagen in Gütersloh gefunden. Kioske bieten das Gas teilweise offen zum Verkauf an. Durch Internet Trends, gerade in den Social Media, hat sich der Konsum weiter verstärkt.

Mit dem Beschluss folgt Gütersloh dem Beispiel der Stadt #Dortmund, die als erste Stadt in #Nordrhein #Westfalen eine ähnliche Verordnung erlassen hat. Rechtlich basiert das Verbot auf dem nordrhein westfälischen Ordnungsbehördengesetz, das es Kommunen ermöglicht, Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu ergreifen.

Die Stadt Gütersloh appelliert an #Gewerbetreibende, sich an die neue Regelung zu halten und auf den Verkauf an Minderjährige zu verzichten. Verstöße gegen das Verbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer #Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Wenn der Rat der Stadt dem Beschluss zustimmt, gilt die neue Verordnung voraussichtlich ab Mai 2025, sobald das entsprechende Amtsblatt veröffentlicht wird.

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