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Gütersloh: landesweiter Warntag am Donnerstag, 13. März 2025

Gütersloh: landesweiter Warntag am Donnerstag, 13. März 2025

#Gütersloh, 10. März 2025

Am Donnerstag, 13. März 2025, springen um 11 Uhr wieder #Sirenen und #Alarme an: der landesweite Warntag findet statt. Seit dem Jahr 2018 wird der landesweite Sirenenprobealarm regelmäßig durchgeführt. #NRW weit und damit auch in Gütersloh sollen Menschen für die verschiedenen Warnwege sensibilisiert werden. Damit das in NRW überall passiert, wurde der Probealarm zu einem landesweiten Warntag weiterentwickelt, bei dem der Sirenenalarm gepaart mit Meldungen über weitere Mittel wie Handys erprobt wird. Um das Thema deutlicher in den Fokus der Bürger zu rücken, sollen möglichst alle Warnmittel für den landesweiten Warntag genutzt werden.

Die Sirenen werden um 11 Uhr ausgelöst. Dabei wird zuerst ein Dauerentwarnungston ausgespielt. Nach fünfminütiger Pause folgt ein aufschwellender und abschwellender Ton für den Katastrophenschutzalarm. Ebenfalls nach 5 minütiger Pause ist dann wieder der Dauerentwarnungston zu hören. Alle Alarmierungstöne haben eine Dauer von 1 Minute.

Während die Sirenen um 11 Uhr aufheulen und über das #Cell #Broadcast #System ein lauter Piepton aus dem Handy oder Smartphone schrillt, hören die Menschen auch im #Radio einen Hinweis auf den landesweiten Probealarm und sehen ihn auf der städtischen Internetseite sowie auf den #Social #Media Kanälen der Stadt. Um 11.20 Uhr läuft dann die Entwarnung. 

Wichtig: Während des Probelaufs sollten die Notrufnummern der #Feuerwehr und #Polizei von Güterslohern für #Notrufe freigehalten werden. Falls im Zeitraum des Probealarms ein echtes Warnereignis eintritt, bleibt den Behörden selbstverständlich die Möglichkeit, auch davor über die Warnmittel zu warnen.

Ergänzt werden die digitalen Warnmöglichkeiten seit Februar 2023 durch Cell Broadcast. Dabei werden Warnnachrichten direkt an die Mobilfunkgeräte geschickt. Im Gegensatz zu bisherigen Katastrophen Warnsystemen wie »Katwarn« oder »Nina« ist für Cell Broadcast keine #App notwendig. Allerdings muss das #Smartphone eingeschaltet und mit einem aktuellen Betriebssystem ausgestattet sein. Welche technischen Voraussetzungen für die Warnungen über das #Handy oder Smartphone nötig sind, finden Interessierte auch im Netz auf der Internetseite des BBK.

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