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ZDF Magazin Royal/Böhmermann: Illegales politisches Microtargeting trotz Noyb Beschwerden weiterhin im Einsatz. Berliner Datenschutzbehörde bisher nicht eingeschritten.
#Wien, 22. Februar 2025
Im März 2023 reichte #Noyb Beschwerden gegen zahlreiche deutsche Parteien ein. Der Grund: CDU, »AFD«, SPD, »Die Grünen«, »Die Linke« und die Ökologisch Demokratische Partei hatten bei den Bundestagswahlen 2021 illegales politisches #Microtargeting eingesetzt, um Wähler zu gewinnen. Inzwischen sind fast 2 Jahre vergangen und die nächste Bundestagswahl steht kurz bevor – aber eine Entscheidung der zuständigen Berliner Datenschutzbehörden steht weiterhin aus. Die politischen Parteien nutzen unterdessen weiterhin Microtargeting. Dies stellt bekanntermaßen eine Gefahr für demokratische Wahlen dar. Das »#ZDF Magazin #Royal« hat dazu am Freitag wieder berichtet.
Unzulässiges Microtargeting
Politische Parteien nutzen oft höchst persönliche Daten wie politische Ansichten, um Menschen im Internet mit personalisierter politischer Werbung anzusprechen. Gemäß Artikel 9 der #DSGVO genießen politische Meinungen jedoch besonderen Schutz. Es gibt daher keine Rechtsgrundlage, die eine Verwendung dieser Daten für Werbezwecke erlauben würde. Der Grund für diese strikten Beschränkungen ist simpel: Politische Ansichten und sogenanntes Microtargeting können dazu verwendet werden, Menschen im Wahlprozess zu manipulieren. Sie stellen daher eine Bedrohung für demokratische Wahlen dar. So haben einige Parteien beispielsweise für jede Wähler:innengruppe Anzeigen mit gegensätzlichen Botschaften geschaltet. Diese suggerierten, dass eine Stimme für dieselbe politische Partei eine Stimme für diametral entgegengesetzte politische Maßnahmen sei.
Max Schrems, Vorsitzender von Noyb: »So ›grau‹ ist die Rechtslage gar nicht. Die DSGVO sagt klar, dass Targeting anhand von politischen Meinungen illegal ist. Eine Einwilligung der Wähler wird praktisch nie vorliegen und #Meta oder ›TikTok‹ berufen sich auch nicht auf eine solche Einwilligung.«
Beschwerden liegen seit 2 Jahren in Berlin
Trotz des Verbots nach Artikel 9 DSGVO haben alle eingangs genannten Parteien während der Wahl 2021 politisches Microtargeting auf Facebook eingesetzt. Das ergab eine Untersuchung des »ZDF Magazin Royale«. Im März 2023 reichte Noyb deshalb Beschwerden gegen 6 politische Parteien bei der Berliner und der Bayerischen Datenschutzbehörde ein. Kurz darauf leitete die Berliner Datenschutzbehörde zusätzlich Untersuchungen gegen die FDP ein. So weit, so gut. Leider gibt es bisher für keine einzige der Beschwerden eine Entscheidung. Das widerspricht der Verpflichtung der Behörden, schnell zu entscheiden und das Gesetz durchzusetzen. Nun stehen die nächsten Wahlen kurz bevor, ohne dass etwas unternommen wurde. Die Behörden haben diesen Standard also eindeutig nicht erfüllt.
Max Schrems: »In Deutschland wie inzwischen schneller neu gewählt als entschieden. Deutsche Datenschutzbehörden fallen durch wenig durchsetzung und endlose Verfahren auf. Eine 'wehrhafte Demokratie' muss auch bei digitalen Diensten durchsetzen.«
Microtargeting weiterhin im Einsatz
Da keine klaren Maßnahmen gegen politisches Microtargeting ergriffen wurden, greifen deutsche Parteien bei der diesjährigen Bundestagswahl weiterhin darauf zurück. Eine erste Überprüfung von Facebook Werbung zeigt, dass einige Parteien mittlerweile auf sogenanntes »Proxy Targeting« setzen. Statt der politischen Ansichten (zum Beispiel »rechtsgerichtet«) werden andere Elemente (zum Beispiel das Interesse an Bands, die bei Rechten beliebt sind) verwendet, um Wähler:innen anzusprechen. Die »AFD« targeted laut ZDF sogar »Wiener Schnitzel« oder »Schweinefleisch«. Klare Durchsetzung der DSGVO auch gegen politische Parteien hätten für eine sauberere und faktenbasierte Wahl in Deutschland – und wahrscheinlich auch darüber hinaus – sorgen können.
Max Schrems: »Wir verfolgen den Fall natürlich weiter und hoffen auf eine zeitnahe Entscheidung. Die Tatsache, dass Parteien trotz laufender Verfahren weiterhin illegales Targeting flächendeckend einsetzen, muss natürlich bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.«
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