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#Verbraucherzentrale #NRW: Wussten Sie schon, woher die #Tomaten aus der Dose wirklich stammen?
Düsseldorf, 21. Februar 2025
Im Gegensatz zu frischem #Obst und #Gemüse muss bei Lebensmitteln aus der Dose oder Tube das genaue Ursprungsland nicht angegeben werden. Gerade bei Tomatenprodukten führt das bei Verbrauchern immer wieder zu Verwirrungen. Hinweise wie »Hergestellt in #Italien« oder »In Italien produziert« bedeuten nur, dass die Tomaten dort verarbeitet wurden – nicht zwangsläufig, dass sie in Italien angebaut wurden.
Woher die verwendeten Tomaten für das #Tomatenmark stammen, ist oftmals auf den ersten Blick nicht klar erkennbar. Trotzdem dürfen die Angaben zum Ursprung eines Lebensmittels nicht irreführend sein. »Erweckt die Verpackung den Eindruck, dass die Tomaten aus Italien stammen, muss dies auch der Wahrheit entsprechen«, erklärt Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale #NRW. Um möglichen Täuschungen entgegenzuwirken greift hier eine EU Verordnung aus dem Jahr 2020. Sie besagt, dass ein Hinweis erfolgen muss, wenn die Herkunft eines Produkts angegeben wird, diese aber nicht mit dem Anbauort der primären Zutat übereinstimmt.
Das bedeutet konkret: Wenn ein Tomatenmark mit »Hergestellt in Italien« beworben wird, die verwendeten Tomaten aber aus #China, der #Türkei oder einem anderen Land stammen, muss dies klar und gut sichtbar auf der #Verpackung stehen – nicht klein gedruckt irgendwo auf der Rückseite. Wer ein Produkt mit dem Hinweis »100 Prozent italienische Tomaten« oder »nur mit italienischen Tomaten hergestellt« kauft, kann also sicher sein, dass nur italienische Tomaten enthalten sind. Hersteller dürfen mit solchen Formulierungen nämlich keine falschen Erwartungen wecken.
Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflicht sind keine Lappalie. Unternehmen, die irreführende Angaben machen oder die Pflichtkennzeichnung verschleiern, müssen mit Geldstrafen rechnen.
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