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Von #Amazon über »#Tiktok« bis #Temu: Manipulative Designs bleiben ein Problem
#Berlin, 22. Januar 2025
Amazon, »TikTok« oder Temu: Alle untersuchten Anbieter von Social Media Plattformen und Online Marktplätzen nutzen trotz Verbots manipulative Designs. Das zeigt eine Untersuchung des #Verbraucherzentrale #Bundesverbands (VZBV) von 18 Anbieter Apps. Der VZBV fordert, dass die Europäische Kommission und die Bundesnetzagentur als deutscher Digital Services Coordinator die bestehenden Regelungen des Digital Services Act (DSA) durchsetzen. Die Europäische Kommission muss den Digital Fairness Act (DFA) nutzen, um schädliche Designpraktiken zu regulieren.
»Trotz umfassenden Verbots im Digital Services Act nutzen Plattform Anbieter weiterhin manipulative und schädliche Designs in ihren Apps. Einige solcher Designs konnten in den vergangenen Jahren unterbunden werden, etwa durch die VZBV Abmahnungen gegen Temu und Shein. Auch Unternehmen, die unzulässige Cookie Banner eingesetzt haben, wurden immer wieder abgemahnt. Aber das allein reicht nicht. Die zuständigen Stellen müssen bestehende Regelungen jetzt konsequent durchsetzen. Sonst bleibt der Digital Services Act ein zahnloser Tiger – zum Schaden der Verbraucher«, sagt Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim VZBV.
»Wir brauchen klare Spielregeln für digitale Fairness und gegen schädliche Designpraktiken im Internet – und das auch im allgemeinen Verbraucherrecht. Denn Manipulation gibt es nicht nur auf Plattformen, sondern auch bei anderer Online Angeboten wie Händlerwebseiten oder Apps. Die Europäische Kommission muss den bevorstehenden Digital Fairness Act nutzen, um für echte Fairness im Netz zu sorgen«, sagt Gurkmann.
Verbot von Dark Patterns ausweiten
Der VZBV fordert ein allgemeines Manipulationsverbot, konkrete Verbote in der Schwarzen Liste der #EU #Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sowie mehr unternehmerische Sorgfaltspflichten. So sollten zum Beispiel die Grundeinstellungen von Webseiten und Apps so gestaltet sein, dass Verbraucher weder manipuliert noch behindert werden (»fairness by design and by default«).
Manipulative Designs können Verbrauchern schaden
Aus Sicht des VZBV ist es besonders problematisch, wenn Designs eingesetzt werden, die Verbraucher zu impulsiven Kaufentscheidungen verleiten und sie dadurch mehr Geld ausgeben oder mehr Daten preisgeben. Nicht akzeptabel sind digitale Elemente, die die Verweildauer auf der Plattform erhöhen können. Diese Praktiken werden Hyper Engaging Dark Patterns (HEDP) genannt. Dazu zählen beispielsweise aufdringliche Benachrichtigungen, Mechanismen wie Autoplay oder der Einsatz von #Gamification und #Glücksspiel Elementen. Diese Mechanismen können suchtähnliches Verhalten fördern und sich langfristig negativ auf die mentale Gesundheit von Verbraucher auswirken. Die VZBV Untersuchung zeigt, dass die untersuchten Anbieter Hyper Engaging Dark Patterns einsetzen.
Verbraucher können Erfahrungen melden
Negative Erfahrungen mit manipulativen Designs bei Online Plattformen können den Verbraucherzentralen gemeldet werden. Erfahrungen mit Online Marktplätzen wie Amazon, »#eBay«, kaufland.de, otto.de, #Wish, Temu oder #Shein können Verbraucher ebenfalls melden.
Hintergrund
Der Digital Services Act (DSA, Artikel 25) verbietet bei Plattformen Designs, die dazu führen können, dass die Verbraucher in ihrer Fähigkeit, eine freie und informierte Entscheidung zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden. Nach Verständnis des VZBV trifft dies auch auf Hyper Engaging Dark Patterns (HEDP) zu.
Methode
Der VZBV hat bei 18 ausgewählten Anbietern von Social Media Plattformen und Online Marktplätzen den Einsatz von Dark Patterns exemplarisch überprüft. Diese sind: »#AliExpress«, Amazon, Ebay, Facebook, Instagram, Kaufland, »#LinkedIn«, #Mediamarkt, Otto, Pinterest, Shein, #Snapchat, Temu, »TikTok«, #X, #Wish, »#YouTube« und #Zalando.
Im Rahmen einer qualitativen Analyse wurde untersucht, inwieweit manipulative Designelemente auf den oben genannten Plattformen eingesetzt werden. Der VZBV hat die Überprüfung auf Basis der vorliegenden Informationen in den Android Apps der Anbieter vorgenommen. Die Auswertung erfolgte anhand eines vorher entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert. Der VZBV hat die Anbieter zwischen dem 21. Oktober und 4. Dezember 2024 überprüft.
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