Die Räumfahrzeuge des städtischen Winterdienstes sind bereits seit dem Vormittag im Einsatz. Foto: Stadt Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Gütersloher Stadtreinigung im vollen Einsatz, um Schnee zu beseitigen
Gütersloh, 9. Januar 2025
Für den Gütersloher #Winterdienst sind aktuell rund 55 Mitarbeiter der #Stadtreinigung und des Grünflächenamts im Einsatz, um #Schnee zu beseitigen. Die Stadtverwaltung hatte sich auf den Schneefall gut vorbereitet und die zur Verfügung stehenden #Lkws bereits mit vorgelagerten Räumschilden versehen. Diese Fahrzeuge werden gleichzeitig auch zum Streuen auf größeren Straßen eingesetzt, weitere 7 kleine Traktoren, 12 Pritschenwagen sowie handgeführte Streukarren und #Schneeschaufeln oder ähnliche Hilfsmittel stehen den Mitarbeitern etwa für #Radwege und die Fußgängerzone #zur Verfügung. Die Besatzungen der Schneeräumfahrzeuge werden auch in den nächsten Stunden und je nach Wetterlage voraussichtlich auch am frühen Freitagmorgen, 10. Januar 2025, im Einsatz sein.
Zudem werden nicht alle öffentlichen Wegeflächen des Stadtgebietes vom städtischen Winterdienst betreut. Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anwohner selbst verantwortlich.
Wann muss gestreut werden?
#Schnee, der in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallen ist, sowie entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonntagen und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden. Der städtische Winterdienst streut beziehungsweise räumt auf den verkehrswichtigen Straßen und allen Radwegen so, dass der Winterdienst in der Regel bis 7 Uhr abgeschlossen ist.
Wo streut der Winterdienst der Stadt Gütersloh?
Der Winterdienst der Stadt Gütersloh ist verantwortlich für das städtische Straßennetz und Wegenetz. Allerdings werden nur verkehrswichtige Straßen gestreut. Das ist etwa 1 Drittel aller Straßen inklusive aller Radwege. Für Bundesstraßen und Kreisstraßen sind der Landesbetrieb »Straßen.NRW« oder der Kreis Gütersloh zuständig.
Wo müssen Bürger selbst streuen?
Nicht alle öffentlichen Wegeflächen des Stadtgebietes werden vom städtischen Winterdienst betreut. Für die Reinigung beziehungsweise den Winterdienst auf Gehwegen sind die Gütersloher Anwohner selbst verantwortlich. Liegt Schnee, muss dieser auf Gehwegen auf etwa eineinhalb Metern Breite geräumt werden. Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist der Winterdienst seitlich auf der Straßenfläche durchzuführen, so dass ein für Fußgänger gefahrlos nutzbarer Weg verfügbar gemacht wird.
Womit darf gestreut werden?
Die Verwendung von #Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen zum Streuen ist für die Bürger verboten. Die Verwendung ist nur erlaubt, wenn besondere klimatische Ausnahmefälle auftreten, wie zum Beispiel #Eisregen. Denn dann wirken »abstumpfende Mittel« oftmals nur noch wenig. Außerdem darf Salz an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf oder abgängen, starken Gefälle beziehungsweise Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten genutzt werden. Umweltfreundliche Alternativen zum Salz sind unter anderem #Sand oder #Splitt.
Womit streut der Winterdienst der Stadt Gütersloh?
Das handelsübliche Auftausalz besteht zum großen Teil aus #Kochsalz oder #Steinsalz, also #Natriumchlorid. Beim Winterdienst der Stadt Gütersloh wird sogenanntes »Feuchtsalz« eingesetzt: Das Salz wird mit einer Salzsole vermengt, bevor es genutzt wird. Diese #Sole wird wiederum aus Streusalz und Wasser hergestellt. Sie bewirkt eine bessere Tauwirkung des Salzes und reduziert damit die auszubringende Salzmenge. Mehr …
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